Gewährleistung, Kündigung und Rückerstattung
Letzte Aktualisierung27. September 2026
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Sprache
Höflichkeitsübersetzung: die französische Fassung ist maßgebend.
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Bedingungen gelten für die Dienste, die Nexum Technologies ihren gewerblichen Kunden — Apotheken, Berufsausübungsgesellschaften, Apothekenverbünde und vergleichbare Strukturen — im Rahmen des Sprachassistenten, von Nexum Pro, der Lieferung und der Warenbestandsanbindung erbringt.
1.2. Der Kunde schließt den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit. Er ist weder Verbraucher noch „Nicht-Gewerbetreibender” (non-professionnel) im Sinne des einleitenden Artikels des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs. Die Bestimmungen dieses Gesetzbuchs, die Verbrauchern vorbehalten sind, insbesondere das Widerrufsrecht nach Artikel L. 221-18 und die gesetzliche Konformitätsgewährleistung nach den Artikeln L. 217-4 ff., sind auf diesen Vertrag daher nicht anwendbar.
1.3. Patienten, die die Anwendung Nexum Pharma nutzen, handeln hingegen als Verbraucher. Ihre Rechte richten sich nach den besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dienstes und nicht nach dieser Seite.
2. Vertragliche Konformitätsgewährleistung
2.1. Nexum Technologies gewährleistet, dass die Dienste ihrer vertraglichen Beschreibung und den vereinbarten Service-Levels entsprechen. Diese Gewährleistung ist vertraglicher Natur: Sie ergibt sich nicht aus der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs.
2.2. Der Kunde meldet jede Vertragswidrigkeit an contact@nexum-technologies.fr und gibt dabei den betroffenen Dienst sowie das festgestellte Verhalten an. Nexum Technologies bestätigt den Eingang innerhalb von vierundzwanzig Werkstunden.
2.3. Bei festgestellter Vertragswidrigkeit behebt Nexum Technologies diese innerhalb einer angemessenen Frist. Ist die Behebung nicht möglich oder erfolgt sie nicht innerhalb dieser Frist, kann der Kunde gemäß den Artikeln 1217 und 1223 des französischen Zivilgesetzbuchs eine der Nichterfüllung entsprechende Minderung des Preises oder, bei hinreichend schwerwiegender Nichterfüllung, die Auflösung des Vertrages verlangen.
3. Verkaufte Hardware
3.1. Für verkaufte oder zur Verfügung gestellte Hardware gilt die Gewährleistung für verborgene Mängel (Sachmängel) nach den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs. Die Klage ist gemäß Artikel 1648 innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels zu erheben.
3.2. Diese Gewährleistung erfasst keine Schäden, die auf eine nicht den gelieferten Anweisungen entsprechende Installation, auf eine Veränderung der Hardware, auf eine unsachgemäße Nutzung oder auf eine äußere Ursache zurückzuführen sind.
4. Verfügbarkeit und Betriebsunterbrechungen
4.1. Geplante und dem Kunden angekündigte Wartungsarbeiten begründen keinen Entschädigungsanspruch.
4.2. Bei ungeplanter Nichtverfügbarkeit, die Nexum Technologies zuzurechnen ist, kann der Kunde nach Maßgabe des Artikels 1223 des französischen Zivilgesetzbuchs eine Minderung des Abonnementpreises anteilig zur Dauer der Nichtverfügbarkeit verlangen.
4.3. Für Nichtverfügbarkeiten, die auf das Netz des Kunden, seinen Telefonanbieter, seine Apothekensoftware oder auf höhere Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs zurückzuführen sind, wird keine Entschädigung geschuldet.
5. Kündigung, Abrechnung und Rückerstattung
5.1. Für Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Abonnements gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Leistungsbedingungen und des vom Kunden unterzeichneten Vertragsdokuments.
5.2. Bereits erbrachte Leistungen — Einrichtungsgebühren, Konfiguration, spezifische Entwicklungen, gelieferte Hardware — bleiben geschuldet. Beträge, die auf Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen, werden anteilig zurückerstattet.
5.3. Für den restlichen Zeitraum eines Abonnements, das wegen einer Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden ausgesetzt oder gekündigt wurde, ist keine Rückerstattung geschuldet.
5.4. Der Antrag ist an contact@nexum-technologies.fr zu richten, unter Angabe der betroffenen Apotheke, der betreffenden Rechnung und des Grundes. Rückerstattungen erfolgen über unseren Zahlungsdienstleister auf das ursprüngliche Zahlungsmittel, schnellstmöglich nach ihrer Annahme.
6. Streitigkeiten
6.1. Der Kunde und Nexum Technologies bemühen sich, jede Meinungsverschiedenheit einvernehmlich zu lösen. Eine schriftliche Beschwerde ist an contact@nexum-technologies.fr zu richten; eine Antwort erfolgt schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.
6.2. Kommt keine Einigung zustande, können die Parteien freiwillig und kostenfrei die Médiation des entreprises (die französische Schlichtungsstelle für Unternehmen) anrufen. Dieses Verfahren steht für Streitigkeiten zwischen Unternehmen offen; es handelt sich nicht um eine Verbraucherschlichtung, die auf Beziehungen zwischen Gewerbetreibenden nicht anwendbar ist.
6.3. Dieser Vertrag unterliegt französischem Recht. Im Streitfall und mangels einvernehmlicher Lösung sind ausschließlich die Gerichte von Paris zuständig, vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsvorschriften, wie im Impressum angegeben.